Kollegiale Beratung für maximalen Erfolg

…persönlich, erfahren, professionell

Berater für Kollegen

Sie betreuen Ihre Mandanten ganzheitlich in allen steuerlichen Belangen und werden neben der Erstellung von Finanzbuchhaltungen, handelsrechtlichen Jahresabschlüssen und Steuererklärungen mit Fragen zu allen steuerrechtlichen Themen wie die des Sozialversicherungsrechts, der Lohnsteuer und des Umwandlungssteuerrechts betraut.

In einer solchen Situation auch die Spezialthemen Umsatzsteuer, Zoll und Verbrauchsteuern im Blick zu behalten, fällt erfahrungsgemäß immer schwerer. Grenzüberschreitende Geschäftsbeziehungen und Lieferstrukturen sowie zunehmende Kernkompetenzen auch auf Seiten der Finanzverwaltung und deren Prüfer führen dazu, dass die an Sie herangetragenen Fragen an Komplexität gewinnen. Angesichts der Komplexität und Kurzlebigkeit der gesetzlichen Anforderungen stellt es für Steuerberater, Unternehmensberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte eine besondere Herausforderung dar, spezialisiertes Know-how und Erfahrung auch in hochspezialisierten Bereichen vorzuhalten, um ihren Mandanten zu weiterführenden Fragen eine qualifizierte und rechtssichere Beratung anbieten zu können. Vor diesem Hintergrund habe ich mich unter anderem darauf spezialisiert, Beratung und Unterstützung in Spezialfragen anzubieten, als Beratung für Berater.

Nutzen Sie mein Know-how und meine Erfahrungen!

Ich biete Ihnen gerne meine Unterstützung in Fragen rund um Umsatzsteuerrecht, Zollrecht und Verbrauchsteeurecht an.

Eine Zusammenarbeit ermöglicht es Ihnen, Ihren Mandanten kompetente Beratung auch bei Spezialfällen anzubieten. Gehen Sie auf „Nummer sicher” und vertrauen Sie auf mein Fachwissen! Manchmal hilft auch ein kurzer Gedankenaustausch, um Sie bei der Lösung zu unterstützen. Mein Spezialwissen kommt nicht nur Ihnen, sondern vor allem Ihrem Mandanten zugute.

Was ich für Sie tun kann?

Die Gestaltung meiner Tätigkeit richtet sich ganz nach Ihren Vorstellungen und Wünschen und kann wie folgt aussehen:

  • Telefonischer Austausch zu Ihren Umsatzsteuerfragen
  • Erstellung von Gutachten
  • Hinzuziehung bei der Korrespondenz mit der Finanzverwaltung (Einspruchs- und Klagebegründungen, Unterstützung bei Betriebsprüfungen)
  • Unterstützung Ihres Mandanten bei der Abwicklung grenzüberschreitender Liefer- und Leistungsbeziehungen inklusive etwaiger Registrierungen im In- und Ausland
  • Durchführung des Vorsteuervergütungsverfahrens für Ihre Mandanten
  • Inhouse-Schulungen für Ihre Mandanten und Mitarbeiter

Mandatsschutz garantiert!

Die bestehende Mandatsbeziehung respektiere ich natürlich. Als Spezialistin möchte ich das jeweilige Problem Ihres Mandanten in den Bereichen Zollrecht, Umsatzsteuer- und Verbrauchsteeurecht lösen. Sie entscheiden, ob ich in direkten Kontakt zu Ihrem Mandanten trete oder ob Sie meine Ausführungen im eigenen Namen an Ihren Mandanten weiterreichen. In beiden Fällen garantiere ich Ihnen selbstverständlich Mandatsschutz und Verschwiegenheit. Dies gebe ich Ihnen auch gerne schriftlich.