Informationen aus der Welt der Steuern

Nützliche Links

Prüfung Umsatzsteuer-Identifikationsnummer Ihres Kunden im EU-Ausland

Ich empfehle, eine qualifizierte Abfrage bei Neukunden im Zeitpunkt der Aufnahme der Geschäftsbeziehung durchzuführen und bei Bestandskunden mindestens einmal im Jahr zu wiederholen. Bei Inanspruchnahme der Steuerbefreiung für eine innergemeinschaftliche Lieferung empfehle ich eine einfache Abfrage im Zeitpunkt der Lieferung. Bei Nichtvorliegen einer gültigen UStIdNr. im Lieferzeitpunkt die Steuerbefreiung nicht anzuwenden ist. Ein Screenshot der Abfrage als Nachweis ist ausreichend.

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Umsatzsteuer-Identifikationsnummer aus Deutschland

Sollten Sie Zweifel an der Echtheit einer deutschen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer haben, dann haben Sie über MIAS (Mehrwertsteuer- Informationsaustausch-System) die Möglichkeit der Überprüfung:

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Bestätigung einer EORI-Nummer

Unter der nachfolgenden Website können Sie EORI-Nummern (Zollnummern) Ihrer Geschäftspartner überprüfen:

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Umrechnungskurse

Vom Bundesministerium der Finanzen werden monatliche Umrechnungskurse zu Umrechnungen von Steuerbeträgen in fremder Währung bereitgestellt.

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Movement Reference Number (MRN)

Unter dem nachfolgenden Link können Sie unter Verwendung der Movement Reference Number den Export Ihrer Waren nachverfolgen:

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Verbrauchsteuernummer

Die Verbrauchsteuernummer dient als Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme am Steueraussetzungsverfahren. Eine Überprüfung können Sie unter folgendem Link vornehmen:

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Präferenzzollsatz

Hier erhalten Sie alle relevanten Auskünfte zur Anwendung der Präferenzzollsätze und des Warenursprungs.

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Checkliste Pflichtangaben auf Rechnungen

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Checkliste zur Anwendung der Regelegungen für den Fernverkauf i.S.d. § 3c UStG

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