Welche Schwerpunkte die Finanzämter bei ihren Prüfungen setzen, ist für Steuerberater und ihre Mandanten eine hochinteressante Information. In den meisten Bundesländern gibt die Finanzverwaltung dies jedoch nicht bekannt – Anders in Nordrhein-Westfalen.

Die OFD hat in einer List die wichtigsten Prüffelder für 2020 veröffentlicht. Auch im Bereich des Umsatzsteuerrechts legt die Finanzverwaltung in NRW auf einige Bereiche besonderes Augenmerk für die Prüfung.

Die Liste mit den Prüffeldern finden Sie unter: https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/prueffelder-fuer-das-kalenderjahr-2020

Das wird bei der Umsatzsteuer u.U. vermehrt geprüft:

  • Berichtigung des Vorsteuerabzugs (§ 15a UStG)
  • Ferienwohnungen/Umsatzsteuer
  • Handwerkerleistung (§ 13 b UStG)
  • Organschaft

Bei den o. g. Prüffeldern handelt es sich um die Schwerpunkte. Die Prüfer dürfen also (und werden i. d. R. auch) andere Sachverhalte aufgreifen.

Steuerpflichtige, die von einem Prüffeld betroffen sind, werden von der OFD NRW gebeten, zur beiderseitigen Arbeitserleichterung die notwendigen Unterlagen und Angaben direkt mit Abgabe der Steuererklärung einzureichen.

Die Aufstellung gilt zwar nur für Bereich der OFD Nordrhein-Westfalen, dennoch kann sie auch für die anderen Bundesländer Anhaltspunkte liefern, worauf die Prüfer besonders achten.

Praxistipp

Sofern Sie von einzelnen Punkten betroffen sind, prüfen Sie bereits im Vorfeld die korrekte Umsetzung der umsatzsteuerlichen Vorschriften.