Eine Rechnung ist rückwirkend berichtigungsfähig, sofern das Dokument folgende 5 Mindestangaben enthält:

  • Rechnungsaussteller
  • Leistungsempfänger
  • Leistungsbeschreibung
  • Entgelt
  • Gesonderten Steuerausweis

Die Mindestangaben dürfen fehlerhaft sein, jedoch nicht komplett unrichtig oder fehlen. Sofern Mindestangabe fehlt, verhindert diese eine rückwirkende Berichtigung der Rechnung.

Praxishinweise

Rechnungseingangsprüfung

Da nur eine rückwirkende Rechnungsberichtigung bei Vorliegen einer Rechnung mit den zuvor genannten Mindestangaben möglich ist, sollte im Rahmen der Buchhaltung eine  Rechnungseingangsprüfung erfolgen und bei Fehlern zeitnah eine Berichtigung/Reklamation erfolgen.

Sonderfälle Bestellungen und Rechnung über Onlineplattformen

In der Praxis kommt es immer häufiger vor, dass Einzelunternehmer oder deren Arbeitnehmer über persönliche Accounts auf Internetplattformen, z.B. Amazon, bestellen. Ab 01.07.2021 ist hier eine zwingende Trennung von Privat- und Unternehmerkonto bei Onlineplattformen geboten. Sofern nicht bekannt ist, dass der Kunde als Unternehmer bestellt, wird die Rechnung in den meisten Fällen fälschlicherweise unter Anwendung der Fernverkaufsregelung mit deutscher Steuer ausgestellt werden. Zum Vorsteuerabzug berechtigt die Rechnung dann jedoch nicht.

Aufgrund der gesetzlichen Neuregelung zum 01.07.2021 (§ 3 Abs. 3a UStG) ist davon auszugehen, dass ein Vorsteuerabzug aus Wareneinkäufen über einen Onlinemarktplatz regelmäßig nicht zum Vorsteuerabzug berechtigen, wenn die Rechnung vom Marktplatzbetreiber oder einem Unternehmen mit Sitz im Drittland kommt und der Kunde nicht über einen Business-Account gekauft hat.

Formen der Rechnungsberichtigung

Eine Rechnungsberichtigung erfordert gem. §31 Abs. 5 UStDV nur eine Berichtigung/Ergänzung der fehlerhaften/fehlenden Angaben

Berichtigungsdokument

  • Bezugnahme über Rechnungsnummer und -datum
  • Ergänzung/Ersetzung der fehlenden Angaben

Storno und Neuausstellung

  • Entfaltet Rückwirkung, wenn Bezugnahme zur Ursprungsrechnung
  • Bezugnahme kann auch über Begleitdokumente hergestellt werden

Beachte: Storno kann zu Anpassungen der Vergangenheit führen

Sammelberichtigung

Rechnungsberichtigung kann stets als Sammelberichtigungen erfolgen.

Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an.