Ab dem 1. Januar 2020 ändert sich die Kleinunternehmergrenze von bisher 17.500 € auf 22.000 €. Die Gesetzesänderung bringt für viele Unternehmer Erleichterungen mit sich. Als Kleinunternehmer stellen Sie Ihren Kunden keine Umsatzsteuer in Rechnung und zahlen keine Umsatzsteuer an das Finanzamt. Im Gegenzug dürfen Sie aber auch keine Vorsteuer abziehen. Dies regelt § 19 des Umsatzsteuergesetzes.
Bislang konnten Sie von der Kleinunternehmerregelung profitieren, wenn Ihr Jahresumsatz aus umsatzsteuerpflichtigen Waren und Dienstleistungen einen Wert von 17.500 EUR nicht überschreitet. Die zulässige Umsatzgrenze wird mit Beginn des Jahres 2020 auf 22.000 EUR angehoben. Von der Gesetzesänderung profitieren Kleinunternehmer, die Umsätze erzielen, die im Bereich von 17.500 EUR bis 22.000 EUR liegen.
Vorteile und Nachteile der Kleinunternehmer-Regelung
Für die Kleinunternehmerregelung spricht insbesondere der Wettbewerbsvorteil bei Verkäufen an Privatpersonen und Unternehmer, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind. Dazu kommt der geringere bürokratische Aufwand.
Von Nachteil ist der Kleinunternehmer-Status vor allem dann, wenn hohe, mit Umsatzsteuer belastete Ausgaben anfallen und größere betriebliche Investitionen getätigt werden.
Verzicht auf den Kleinunternehmer-Status ist möglich
Verzichten Sie auf die Kleinunternehmer-Regelung, was jederzeit möglich ist, unterliegen Ihre Leistungen der Regelbesteuerung. Sie müssen dann Umsatzsteuer ausweisen und an das Finanzamt abführen, dürfen aber auch Vorsteuer abziehen.
Für den Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung (= Option zur Regelbesteuerung) gibt es keine besonderen Formvorschriften. Neben der schriftlichen Mitteilung des Verzichts steht Ihnen der Weg der Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen oder einer Umsatzsteuer-Jahreserklärung mit Eintragungen in den für Regelbesteuerer vorgesehenen Feldern offen.
Verzichten Sie auf die Kleinunternehmer-Regelung, bleiben Sie mindestens fünf Jahre an Ihre Entscheidung gebunden. Die fünfjährige Bindungsfrist sollten Sie unbedingt berücksichtigen, wenn Sie freiwillig vom Kleinunternehmer-Status zur Regelbesteuerung wechseln.
Praxistipp
Bei Anwendung der Kleinunternehmerreglung sollten Sie die Umsatzgrenze immer im Blick haben, um die Risiken und Probleme einer unbemerkten Überschreitung zu vermeiden.