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Verbrauchsteuern

In jedem Unternehmen fallen offen oder verdeckt Verbrauchsteuern an. Während die Tabak-, Kaffee-, Bier-, Branntwein-, Schaumwein- und Alkopopsteuer nur einen kleinen Teil der Wirtschaft betreffen, sind die meisten Unternehmen mit Energiesteuer und Stromsteuer belastet, die in zahlreichen Fällen einen großen Kostenfaktor darstellt. Das Verbrauchsteuerverfahren bietet jedoch verschiedene Möglichkeiten der Gestaltung, durch die Sie Steuervorteile für Ihr Unternehmen nutzen können.

Kostenvorteile durch Möglichkeiten der Steuerentlastung

In der Systematik der Verbrauchsteuern bestehen Steuergestaltungsmöglichkeiten über sogenannte Steueraussetzungen oder Steuerbefreiungen sowie Steuerermäßigungen.

Gerade im Rahmen der Energiesteuer gibt es, je nachdem wofür das Energieerzeugnis verwendet wird, zahlreiche Begünstigungen. Es lohnt sich also zu prüfen, ob Ihr Unternehmen mit Blick auf den Verwendungszweck eine Energiesteuerbefreiung oder eine Energiesteuerentlastungen erlangen kann. Beschäftigen Sie sich mit der Lagerung oder dem Transport von Energieerzeugnissen, so müssen Sie energiesteuerrechtliche Vorschriften ebenfalls beachten.

Fachkompetente Unterstützung hilft Ihnen in diesem Steuergebiet erheblich bei der Kostenreduktion. Diese Kostenvorteile können sich insbesondere bei Unternehmen des produzierenden Gewerbes auswirken.

Was ich für Sie tun kann?

Ich betreue und berate Sie in allen Fragen des Verbrauchsteuerrechts mit folgenden Schwerpunkten:

  • Beratung zu Steuervergünstigungen, Steuerbefreiungen und Steuerentlastungen
  • Beantragung von Erlaubnissen für Steueraussetzungsverfahren wie z.B. Steuerlager oder Beförderung unter Steueraussetzung
  • Analyse und Beurteilung von Verbrauchsteuersachverhalten
  • Optimierung der Zahllast durch Verbrauchsteuern